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Vom Affen gebissen - Geld gibt es nicht zurück

Nach einem Affenbiss im Safari-Urlaub in Kenia forderte ein Münchner Tourist Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter. Nun wurde die Klage des Urlaubers vor dem Amtsgericht Köln abgewiesen

Schilder dieser Art waren auf dem Hotelgelände zur Genüge angebracht (Foto: Marco Schlüter/pixelio.de)

Das Gericht erklärte die Klage als unbegründet und verweigerte dem Opfer einer Affen-Attacke die Zahlung von 1700 Euro Schmerzensgeld sowie 2041,66 Euro Schadensersatz. Der Urlauber hatte im Anschluss an seinen 14-tägigen Pauschalurlaub den Kölner Reiseveranstalter auf diese Summe verklagt, nachdem er in seinem Hotel von einem Affen angegriffen worden war und infolge eines Bisses eine Verletzung am Zeigefinger davontrug.

An seinem dritten Reisetag hatte der Münchner nach dem Frühstück noch eine Banane mit auf sein Zimmer nehmen wollen. Auf dem Weg dorthin wurde er von einem freilaufenden wilden Affen angesprungen, der offensichtlich dem Urlauber die Banane aus der Hand stehlen wollte. Dabei hatte sich der Affe derart in der Hand verbissen, dass der Tourist nach eigenen Angaben mehrere Tage unter Schmerzen auf seinem Zimmer verbringen musste und bis heute an leichten Folgeschäden zu leiden hätte.

Das Gericht sieht die Schuld jedoch nicht beim Reiseunternehmen oder dem Hotel. In der Urteilsbegründung heißt es: „Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, den Reisenden vor allen denkbaren Gefahren zu schützen, wenn anzunehmen ist, dass der Reisende die Gefahren selbst erkennen und sein Verhalten darauf einstellen kann.“

Mehrere Warnschilder und eine Informationsveranstaltung zu Beginn der Reise hatten nach Auffassung des Gerichts ausreichend auf die von den Affen ausgehende Gefahr hingewiesen. Zudem waren das Mitnehmen von Speisen aus dem Speisesaal sowie das Füttern der Affen ausdrücklich verboten. „Nicht die Affen füttern, Sie werden sonst sehen, was passiert“, war beispielsweise auf einem der Schilder in englischer Sprache zu lesen. Der Urlauber hatte den Affen zwar nicht füttern wollen, für das Gericht gehört es aber zum „Kenntnisstand eines Mitteleuropäers“, dass Affen beim Anblick einer Banane versuchen könnten diese zu erobern.

Benjamin Kimmig

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