Europäische Auto- und Motorradfahrer mit einer nationalen Fahrerlaubnis, die nicht in englischer Sprache ausgestellt ist, benötigen im Staat Georgia zusätzlich einen internationalen Führerschein. Dieser gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein des Heimatlandes. Reisende können die internationale Fahrerlaubnis nur zu Hause beantragen und nicht mehr nach ihrer Ankunft in Georgia. Für einen permanenten Aufenthalt ist der internationale Führerschein jedoch nicht erforderlich. Das Dokument ist ein bis drei Jahre gültig und kostet 15 Euro. Ein gültiger EU-Kartenführerschein sowie ein „biometrisches“ Foto und ein Ausweis oder Reisepass müssen zur Antragsstellung des neuen Führerscheins eingereicht werden. Der internationale Führerschein erleichtert vor allem der Polizei die Feststellung, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der für sein Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis unterwegs ist.
Laut dem in Bielefeld ansässigen Verkehrsbüro des Staates Georgia ist es allerdings möglich, dass die neue Regelung bereits im Frühjahr 2009 wieder zurückgenommen wird. Reisende werden jedoch bis zu einer endgültigen Einigung gebeten, nur mit dem internationalen Führerschein in Georgia zu fahren. Über weitere Neuigkeiten können sich Interessierte unter <link http: www.georgia-usa.de external-link-new-window external link in new>www.georgia-usa.de oder kostenlos unter der Tel. 0521-986-0425 informieren. Nähere Informationen können ebenfalls beim ADAC oder bei den lokalen Straßenverkehrsämtern erfragt werden.