Die Russische Föderation hat am 1. November 2010 ihre Vorschriften zur Visaerteilung für deutsche Staatsbürger verschärft. Der Deutsche ReiseVerband (DRV) zeigt sich besorgt über die zusätzliche Erschwernis der Visabeantragung für Reisen in die russische Föderation. Dieser zusätzliche bürokratische Aufwand wirkt einem einfachen Reiseverfahren entgegen und dürfte damit nach Einschätzung des Branchenverbands die künftige Entwicklung der Einreisezahlen von deutschen Touristen und Geschäftsreisenden nach Russland negativ beeinflussen.
Zudem ist nicht ersichtlich, warum Russland das Verfahren überhaupt und vor allem so kurzfristig verändert hat.Der Deutsche ReiseVerband hat in einem Schreiben an die russische Botschaft in Berlin auf die negativen Auswirkungen der neuen Nachweispflichten auf den Incoming-Tourismus in Russland hingewiesen. Der DRV appelliert im Interesse der Reisenden an die russischen Behörden, die neuen Regelungen bei der Ausstellung von Visa zu überdenken.
Für die deutsch-russischen Beziehungen und die Völkerverständigung spielt der wachsende Tourismus zwischen den beiden Staaten eine wichtige Rolle. Zwar zählt das Land bislang nicht zu den klassischen Urlaubsreiseländern der Deutschen, doch die Einreisezahlen von Urlaubs- und Geschäftsreisenden sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Durch die neuen Visa-Bestimmungen könnte ein weiteres Wachstum jedoch gehemmt werden.
Zusätzlich zu den bisherigen Antragsformularen muss ab sofort zur Beantragung eines Touristenvisums den russischen Behörden laut russischem <link http: www.russisches-konsulat.de visa.html external-link-new-window external link in new>Konsulat eine der folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
1. Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristen-Reisen werden
bei der Antragstellung der Auszug von der Bankrechnung oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung /im Original/, Registrierung der eigenen Firma /Original mit einfacher Kopie/,
Nachweis von Wohneigentum usw.).
2. Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen werden verlangt:
• (bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der
eigenen Firma;
• (bei Angestellten oder Arbeitern) Bestätigung des Arbeitgebers über das
Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position
des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.
Russland verschärft die Einreisevorschriften für deutsche Staatsbürger
Die Reise nach St. Petersburg gestaltet sich seit dem 1. November deutlich schwieriger<br>(Foto: Rolf Handke / pixelio.de)
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