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Niederlande und Luxemburg: Neue Verkehrsregeln

Seit diesem Sommer gibt es neue Verkehrbestimmungen für Auto- und Motorradfahrer in Luxemburg und in den Niederlanden

Autofahrer, die nach Luxemburg und in die Niederlande fahren, sollten die neuen Verkehrsbestimmungen beachen (© ADAC)

Wer mit dem Auto verreist, sollte sich die neuen Regeln unserer Nachbarländer gut einprägen, damit es während der Fahrt keine bösen Überraschungen gibt.
In den Niederlanden beträgt die Höchstgeschwindigkeit für PKW und Kleintransporter mit einem leichten Anhänger jetzt 90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Als leichte Anhänger gelten Wohnwagen, Faltwohnwagen, Pferdeanhänger und Anhänger für Umzüge. Wie für Lkw gilt für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t maximal 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Außerdem ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt auf einem motorisierten Zweirad nicht mehr gestattet.

In Luxemburg gilt: Navigationsgeräte dürfen nur noch an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Außerdem dürfen nur Freisprecheinrichtungen verwendet werden, bei denen der Fahrer beim Telefonieren beide Hände am Lenkrad halten kann. Außerhalb geschlossener Ortschaften (auf Autobahnen und Landstraßen) muss der Abstand zwischen zwei Kraftfahrzeugen mindestens zwei Sekunden betragen. Im Großherzogtum gibt es zudem zwei neue Verkehrszeichen: Das Schild „Bereich mit eingeschränktem Verkehr“, das es in Deutschland nicht gibt, bezeichnet Flächen, bei denen Fußgänger stets Vorrang haben und die gesamte Fahrbahnbreite nutzen können. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen gestattet. Im Gegensatz zum „Verkehrsberuhigten Bereich“ dürfen Kinder aber nicht auf der Straße spielen. Beim Verkehrszeichen „Fußgänger- und Fahrradüberweg“ haben Fußgänger und Radfahrer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern stets Vorrang, sofern sie die nötige Vorsicht walten lassen.

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