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Kein Maulkorb für Urlauber

Zum zweiten Mal wurde vor einem deutschen Gericht Urlaubern Recht gegeben, ihre Kritik an einem Hotelaufenthalt im Internet zu veröffentlichen.

Angebrannte Pfannkuchen, fehlende Eierbecher, geschlossene Bars – über diese Beobachtungen vor Ort hatte eine Urlauberin im Hotelbewertungsportal HolidayCheck berichtet.

Der Mallorquinische Hotelier deutscher Herkunft zeigte sich vollkommen kritikunfähig und drohte umgehend mit einer Unterlassungsklage. „Hier stand das Recht auf freie Meinungsäußerung auf dem Spiel.“, so Christine Stegmayer, Rechtsexpertin von HolidayCheck. „Wir haben der Urlauberin geraten, sich nicht auf einen Vergleich einzulassen.“

 Tatsächlich wurde der Beklagten angeboten, man werde die Klage fallen lassen, wenn sie sich bereit erkläre, auf die öffentliche Kritik zu verzichten.

Der Hotelier hätte großzügig noch eine Woche Gratisurlaub draufgelegt. Die Urlauberin lehnte den Vergleich jedoch ab. Der Hotelier zeigte sich überrascht von der Zivilcourage seines ehemaligen Gastes und zog die Klage zurück.

Mit Hilfe von authentischen Hotelbewertungen soll es Urlaubern ermöglicht werden, das für sie passende Hotel zu finden. Aus einer Vielzahl von subjektiven Meinungen ergibt sich ein deutlich klares Bild von den wahren Verhältnissen in einem Urlaubshotel.

HolidayCheck prüft jede eingehende Hotelbewertung manuell, um sowohl Eigenlob als auch unberechtigte Attacken zu verhindern. „Wir sind kein Meckerforum, mehr als drei Viertel aller Berichte sind positiv.“, erklärt Content-Managerin Renate Klein. „Und aus den veröffentlichen Kritiken können die Hotels eine ganze Menge lernen, was es besser zu machen gilt.“

Immer öfter kann man beobachten, wie Hoteliers auf die Meinungen der Gäste achten, Kritik verarbeiten und Verbesserungsvorschläge umsetzen. Diejenigen, die mit dem Maulkorb drohen, haben keinen Erfolg. Denn sie haben nicht begriffen, wie man an Kritik wachsen kann.

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