Das öffentliche Leben in Griechenland ist lahm gelegt. Der griechische Luftraum ist am 5. Mai 2010 für 24 Stunden gesperrt. Auch die Bahnen, Fähren und der öffentliche Nahverkehr fahren nur noch eingeschränkt. Staatsbedienstete befinden sich ebenfalls im Streik. Die beiden großen griechischen Gewerkschaftsverbände haben für den 5. Mai zum Generalstreik aufgerufen. Es drohen weitere Ausstände, Demonstrationen mit Ausschreitungen und Straßenblockaden.
Wer für diese Zeit eine Reise nach Griechenland gebucht hat, sollte sich laut ADAC vor Reiseantritt bei seinem Veranstalter über die aktuelle Lage in Griechenland erkundigen. Kann die Reise wegen konkreter Streikgefahr oder Streik nicht angetreten werden, ist eine Kündigung der Pauschalreise gerechtfertigt. Denn in diesem Fall liegt „höhere Gewalt“ vor. Die Reise würde dadurch erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. „Höhere Gewalt“ bezeichnet ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die weder der Reisende noch der Veranstalter Einfluss haben. Auch wenn der Urlaubsort nicht zu erreichen ist oder der Erholungswert für den Urlauber stark gemindert ist, hat man ein Recht zu kündigen.
Pauschalreisenden, die während der Streiks bereits in Griechenland sind, muss der Reiseveranstalter Unterkunft, Verpflegung oder alternativen Transport zur Verfügung stellen. Für die Urlauber entstehen somit keine neuen Kosten. Individualreisende hingegen können den Flug- oder Fährpreis zwar gegebenenfalls zurückverlangen. Stornokosten, beispielsweise für die Unterkunft, müssen sie jedoch selber tragen.
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung müssen Fluggesellschaften Reisenden Unterkunft und Verpflegung anbieten, wenn diese am Flughafen festsitzen. Diese Verordnung gilt nicht für Fährbetriebe. Wird ein Fährbetrieb bestreikt, müssen Reisende auf eigene Kosten Unterkunft oder Transportalternativen organisieren.
Eine Reiserücktrittsversicherung tritt bei „höherer Gewalt“ nicht in Kraft. Nur das Risiko einer Erkrankung vor der Reise, Verletzungen bei Unfällen oder Sterbefälle der Angehörigen werden durch diese abgesichert.
Einschränkungen für Griechenland-Urlauber
Durch Streiks in Griechenland sind auch Touristen betroffen
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