Ein Gericht in Botswana hat im Berufungsverfahren den Buschleuten aus der Kalahari-Wüste wieder das Recht zugesprochen, einen Brunnen auf ihrem angestammten Land zu nutzen. <link http: www.fernweh.de external-link-new-window>Wie fernweh.de am 29. Oktober vergangenen Jahres bereits berichtete, wurde dem letzten verbliebenen Urvolk Botswanas zuvor die Nutzung des Brunnens von der Regierung untersagt.
Nun hat ein Gremium aus fünf Richtern entschieden, dass die Buschleute das Recht haben, ihren alten Brunnen zu nutzen und auch einen weiteren bauen zu dürfen. Darüber hinaus befand das Gericht, dass das bisherige Vorgehen der Regierung einer „erniedrigenden Behandlung“ gleichkommt und die Regierung die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen hat. Ein Sprecher der Buschleute sagte nach der Urteilsverkündung: „Wir sind sehr glücklich, dass unsere Rechte endlich anerkannt wurden. Wie alle Menschen brauchen wir Wasser um zu leben.“
Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit zwischen der botswanischen Regierung und den Buschleuten. 2002 hatte die Regierung das Volk von seinem Land vertrieben. Nach einem vierjährigen Prozess entschied der oberste Gerichtshof, dass die Buschleute auf ihr Land zurückkehren dürfen und ihre Vertreibung illegal und verfassungswidrig war. Daraufhin versiegelte die Regierung den Brunnen, ließ auf demselben Land aber gleichzeitig die Errichtung eines Touristenressorts und den Abbau von Diamanten zu.
Der Direktor der Hilfsorganisation „Survival International“, Stephen Corry, bezeichnete das neuerliche Urteil als „Sieg für die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in ganz Botswana.“
Benjamin Kimmig
Buschleute aus Botswana gewinnen vor Gericht
Kinder der Buschleute in Botswana (Foto: Survival)
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