Korallen aus Griechenland oder Orchideen aus Vietnam - nicht jedes Mitbringsel darf mit in die Heimat gebracht werden. Welche Souvenirs legale Reiseandenken sind und was am Ferienort besser aufgehoben ist, hat die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammengestellt.
Tiere
Hunde und Katzen, die in die EU eingeführt werden, müssen Mikrochips sowie einen EU-Heimtierausweis oder eine amtliche Veterinärbescheinigung mit eingetragener Chipnummer besitzen. Erfüllt das Tier bei der Einreise diese Vorschriften nicht, dann muss der Reisende damit rechnen, dass der Amtstierarzt an der Grenze das Tier auf Kosten des Urlaubers ins Herkunftsland zurückschickt oder in Quarantäne nimmt.
Artenschutz
Viele Tiererzeugnisse unterliegen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. „Dieses verbietet den Handel mit vielen Tieren ebenso wie mit deren Erzeugnissen, also Tierprodukten wie Federn oder Fellen“, erläutert die Rechtsexpertin. Wer dagegen verstößt, muss beim Zoll mit einem Bußgeld und einer Strafanzeige rechnen.
Lebensmittel
Wer in einem Nicht-EU-Land Urlaub macht, sollte auf Fisch, Fleisch, Eier und Milchprodukte als Reisemitbringsel verzichten. Dagegen sind Produkte wie Honig, Pasta, Kuchen und Kekse erlaubt.
Generell gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer sich beim Urlaubsandenken unsicher ist, sollte sich vorab beim Zoll oder bei der Zollstelle am Flughafen erkundigen, welche Souvenirs wirklich erlaubt sind.