Wer mit seinem Vierbeiner auf Reisen gehen möchte, muss laut ADAC einige Vorbereitungen treffen, bevor es über die Grenze geht. Drei Dinge braucht das Tier: einen Mikrochip, eine Tollwut-Schutzimpfung und einen EU-Heimtierausweis. Bis Mitte 2011 ist statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung auch eine Tätowierung erlaubt. Sinn und Zweck der Vorschriften ist, das Einschleppen und Verbreiten von Tollwut zu verhindern.
Der Heimtierausweis, früher bekannt als Tollwut-Impfausweis, wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss in dem Dokument der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein. Stammen die vierbeinigen Begleiter aus Deutschland, bedeutet dies, dass die letzte Impfung mindestens 30 Tage und im längsten Fall 12 Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss.
Aufgepasst: Länder wie Großbritannien, Irland, Schweden, Norwegen, Finnland und Malta können noch bis Herbst 2009 zusätzliche Auflagen wie Bluttests, das Einhalten von Wartefristen oder einen Wurmtest fordern.
Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Staaten (z.B. Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien, USA, Kanada, Australien, Neuseeland) genügt der Heimtierausweis. Beim Transit bzw. für die Wiedereinreise aus anderen Nicht-EU-Staaten (z.B. Serbien, Mazedonien, Türkei, Marokko, Indien, Mexiko) ist vor Reiseantritt mittels Blutprobe mindestens 30 Tage nach Impfung eine Tollwut-Antikörperbestimmung durchzuführen.
Mit Bello & Co. in den Urlaub
Mit dem Haustier in den Urlaub<br>Foto: Pixelio.de/Jürgen Mees
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