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Die Welt im Panoramablick

Fotoaufnahmen per Drohne: Tipps zum richtigen Umgang mit dem Fluggerät

Drohnenflug

Fotos per Drohne: Vor dem Abheben gilt es einige Regeln zu beachten (Foto: chettythomas-Fotolia.com)

Die Zeit als Drohnen noch in den Bereich der Science-Fiction gehörten, sind längst vorbei. Heute nutzen immer mehr Menschen die Fluggeräte für ihre Fotoaufnahmen. Ein untrügliches Zeichen dieses Anstiegs sind die jüngst vom Bundesverkehrsministerium festgelegten Regularien für den Drohnenflug, die einen Rahmen für die private und gewerbliche Nutzung abstecken. Drohnen sind dabei aber nicht mehr nur Spielzeuge für Technik-Freaks, sondern eignen sich dank eingebauter HD-Kameras auch für atemberaubende Panorama-Aufnahmen aus der Vogelperspektive. Bevor es in die Luft gehen kann, müssen allerdings einige Regeln beachtet werden.

Übung und technische Unterstützung
Es gibt kaum etwas Beeindruckenderes als die schönsten Orte dieser Welt aus der Vogelperspektive zu betrachten. Mit hochwertigen HD-Kameras ausgestattete Drohnen lassen diesen Traum wahr werden, erfordern jedoch auch einige Voraussetzungen. Damit die Panorama-Aufnahmen vom Grand Canyon, von den Klippen Schottlands oder den Burgen im Mittelrheintal gelingen, ist vor allem Übung gefragt. Nur wer sein Fluggerät beherrscht, kann sicherstellen, dass die Aufnahmen auch wirklich gelingen. Zum Beispiel beeinflussen hektische Flugmanöver die Aufnahmequalität enorm und steigern darüber hinaus die Gefahr für einen Absturz. Unterstützung erhalten ambitionierte Drohnenfilmer auch von der Technik selbst, da gute Modelle bereits über eine GPS-basierte Positionierungsfunktion verfügen, die äußere Einflüsse wie Windböen automatisch ausgleicht.

Spannende Zeitlupeneffekte
Wer den Einsatz einer Drohne nicht nur als Spielerei sieht, sondern auch als  Mittel zum Festhalten von Urlaubserinnerungen nutzen oder gar semiprofessionell damit arbeiten möchte, der sollte zu einem höherwertigen Modell greifen, das mit einer Full-HD-Kamera ausgestattet ist. Empfehlenswert sind Modelle, die eine Aufnahme mit mindestens 50 Bildern pro Sekunde ermöglichen, womit sich deutlich flüssigere Aufnahmen erzielen lassen, die dem natürlichen visuellen Empfinden des Menschen besonders nahe kommen.

Ein weiterer Vorteil von Spitzenmodellen, die mit bis zu 120 Bildern pro Sekunde in Full-HD-Auflösung aufzeichnen, ist die Option, im Nachhinein dynamische Zeitlupenaufnahmen zu produzieren. Diese lassen beispielsweise das Kreisen der Vögel, von Nebel verhangene Täler oder das Branden der Wellen noch eindrucksvoller erscheinen. Modelle wie der Yuneec Typhoon Q500 4K Quadrocopter, dessen Spezifikationen sich hier einsehen lassen, verfügen dabei aber nicht nur über eine Framerate von 120 Bildern pro Sekunde, sondern auch über eine 4K-Kamera, die noch detailgetreuere Aufnahmen ermöglicht.

Rechtliche Regularien beachten
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der beim Filmen mit einer Drohne zu beachten ist, ist der rechtliche Kontext. Denn die Drohnennutzung ist in Deutschland stark reguliert. Grundsätzlich gilt dabei eine maximale Aufstiegshöhe von 100 Metern sowie die Vermeidung des Eindringens in ausgewiesene Flugverbotszonen wie Flughäfen, Innenstädte oder auch Gebiete um einzelne Denkmäler herum. Sobald das Fluggerät inklusive Kamera mehr als fünf Kilogramm auf die Waage bringt und in der Lage ist, mehr als 30 Meter aufzusteigen, ist in den meisten Regionen Deutschlands zudem eine Aufstiegsgenehmigung notwendig. Diese Genehmigung wird prinzipiell über einen längeren Zeitraum ausgestellt und ist bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des betreffenden Bundeslandes zu beantragen. Im Fall der Nichtbeachtung drohen neben der Beschlagnahmung der Drohne mitunter auch Geldstrafen.

Noch wichtiger ist dieser Aspekt allerdings im Ausland, zumal die Strafen in vielen Ländern deutlich höher liegen. Es ist also dringend anzuraten, sich im Vorfeld zumindest über die jeweiligen gesetzlichen Regularien des Urlaubslandes zu informieren, bevor man seine Drohne steigen lässt. Ähnliches gilt für die Beachtung von Persönlichkeitsrechten, denn das Filmen von einzeln erkennbaren Personen verstößt sowohl gegen die Persönlichkeitsrechte als auch gegen das Recht am eigenen Bild. Wenn man jedoch diese Regeln beachtet, dann steht den ersten beeindruckenden Panorama-Aufnahmen per Drohne nichts mehr im Wege.
 


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