Was Ihnen am Herzen liegt, behandeln Sie selbstverständlich mit Vorsicht. Gerade wenn Sie sich frei fühlen. Wir wissen, dass Sie das Watt erfahren als eine einmalige Wildnis, die Ihr Wissen und Ihre Kenntnis herausfordert und die Sie gerne schützen möchten.
Wir möchten Sie nicht unnötig einschränken und vertrauen auf Ihr Verständnis.
Deshalb keine Verbote, sondern ein Ehrenkodex.
Vögel:
1. Gehen Sie erst dann von Bord, wenn die Vögel nicht mehr essen. Achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig vor dem Hochwasser an Bord sind, ohne die Vögel zu beunruhigen.
2. Bleiben Sie in einer Gruppe zusammen, schwärmen Sie nicht aus.
3. Wenn die ersten Vögel auffliegen, sind Sie zu nah.
4. Halten Sie besonders Abstand zu größeren Vögeln, wie Löffelreihern und Brachvögeln.
5. Halten Sie Abstand zu Brutvögeln und Vögeln mit Jungen.
6. Halten Sie Abstand zu Hochwasserschutzplätzen.
7. Ankern Sie nicht in der Nähe von Hochwasserschutzplätzen.
8. Nähern Sie sich keinen Vögeln bei Hochwasser.
Seehunde/Robben:
9. Nähern Sie sich keinen ruhenden Robben.
10. Laufen Sie auf keinen Fall auf sie zu.
11. Wenn nur eine Robbe den Kopf hebt, sind Sie zu nah.
12. Fahren Sie nicht zu dicht an die steilen Kanten von Sandbänken, an denen Robben ruhen.
13. Ankern Sie nicht und fallen Sie nicht trocken in der Nähe von Robben oder Robbenplätzen.
Selbstverständlich:
14. Führen Sie ihren Hund an der Leine.
15. Arbeiten Sie nicht an Ihrem Schiff mit Farben, Öl, Diesel, Lösungsmitteln.
16. Machen Sie keine laute Musik, stellen Sie die Sprechfunk- und die Musikanlage leise.
17. Versuchen Sie nicht, mit unnötiger Motorkraft das Schiff frei zu machen.
18. Fahren Sie ohne hohe Heckwelle.
19. Benutzen Sie keine unnötig helle Beleuchtung.
20. Werfen Sie keine Abfälle über Bord.
21. Lassen Sie keine Windvögel steigen.
Zum Schluss:
• Gute Seemannschaft geht über alles.
• Benutzen Sie eine aktuelle Seekarte.
• Meiden Sie Gebiete, die verboten sind auf Grund §20 Naturschutzgesetz oder anderer Gesetze.
• Der Schiffsführer ist und bleibt verantwortlich für das Verhalten von Mannschaft und Gästen.
• Für einen Wattspaziergang gilt die 'Provinciale Wadloop Verordening' (1996) (Provinziëlle Wattlauf Verordnung).
• Deshalb: Überqueren Sie keine Priele mit mehr als kniehohem Wasser, das ist gefährlich. Gruppen von mehr als 7 Personen dürfen nicht weiter als 500 Meter vom Schiff entfernen(§ 5e).
• Liegen Sie nicht zu lange trocken auf der selben Stelle, höchstens für 2 oder 3 Tiden.
Dieser Ehrenkodex ersetzt die Waddengebruiksaanwijzingen (Wattbenutzungsanweisungen). Dieser Ehrenkodex gilt für jeden auf dem Watt, also Besatzungen von Yachten, Kanus, Wattwanderern, Vogelbeobachtern, Streifzügen durchs Watt, usw. Wer sich nicht an diesen Ehrenkodex hält, begeht seit Juni 2003 eine Straftat und kann ein Protokoll/Strafmandat bekommen.
Gesetzliche Grundlagen für diesen Ehrenkodex sind:
• Binnenvaart Politie Reglement (Binnenschifffahrt Polizei Reglement) (Rijkswaterstaat Directie Noord: 058 – 234 44 02);
• Gemeentelijke Verordening Waddenzee (Gemeindliche Verordnung Wattenmeer) (Overlegorgaan Waddeneilanden: 0222 – 36 21 28; Vereniging van Waddenzeegemeenten: 0596 – 63 93 06);
• Provinciale Wadloopverordening (Provinzielle Wattwanderverordnung) (Secretariaat Stuurgroep Waddenprovincies: 058 – 292 58 26)
• Natuurbeschermingswet (Naturschutzgesetz) (Ministerie van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij Directie Noord: 050 – 599 23 00);
• Provinciale Milieuverordening (Provinzielle Umweltverordnung) (Provinciale afdeling Toezicht Milieu van: Fryslân 058 – 202 56 69, Groningen 050 – 316 47 66, Noord-Holland 023 – 514 35 09).
Wir unterschreiben diesen Ehrenkodex:
Vereniging Wadvaarders, Vereniging voor Beroepschartervaart (BBZ), Vereniging Bruine Zeilvaart Harlingen (VBZH), Noord Nederlandse Watersport Bond (NNWB), Koninklijk Nederlands Watersport Verbond (KNWV), ANWB, HISWA, Waddenvereniging, Stichting Wadloopcentrum Pieterburen, Ministerie van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij Directie Noord, Overleg Orgaan Waddeneilanden (OOW), Vereniging van Waddenzeegemeenten (VvW) en Stuurgroep Waddenprovincies.



