Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Da ist es nicht verwunderlich, dass viele Heimkehrer ein Stück vom Urlaubsort mit nach Hause nehmen wollen. Bei der Auswahl der Souvenirs ist jedoch Vorsicht geboten: Manche Mitbringsel sorgen dafür, dass die Urlaubsstimmung gleich bei der Ankunft am Heimatflughafen verfliegt, wenn der Zoll die Erinnerungsstücke einzieht und Anzeige erstattet. Folgende Souvenirs sollten Reisende am besten im Urlaubsland lassen:
Tiere und Pflanzen, die unter Artenschutz stehen
Urlauber, die bewusst oder unbewusst Tier- und Pflanzenarten nach Deutschland einführen, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Dabei müssen sie noch nicht einmal ein Produkt kaufen, das aus geschützten Tieren- oder Pflanzenarten hergestellt wurde. Korallen, Muschelarten oder Schneckenhäuser, die Reisende am Strand gesammelt haben, fallen ebenfalls unter das Einfuhrverbot.
Generell sollte man von Souvenirs aus Elfenbein, Korallen, Schildpatt und Kroko- oder Schlangenleder die Finger lassen. Bei Muscheln und Schneckenhäusern ist ebenfalls Vorsicht geboten, obwohl nicht alle Arten geschützt sind. Auch Pflanzen wie Kakteen oder Orchideen und Waren aus unter Schutz stehenden Holzsorten dürfen nicht eingeführt werden. Dass lebende Tiere oder Schildkröteneier nicht ins Gepäck gehören, sollte selbstverständlich sein. Dennoch beschlagnahmen die Zollfahnder jedes Jahr unter anderem Papageien, Eidechsen und Schlangen, die Urlauber einschmuggeln wollen.
Nahrungsmittel
Tierische Lebensmittel dürfen aufgrund der Seuchengefahr nur aus EU-Ländern eingeführt werden. Fleisch, Fisch, Eier und Milchprodukte aus Drittländern werden vom Zoll beschlagnahmt und verbrannt – auf Kosten des Reisenden.
Gefälschte Markenware
Auch die günstigen Markenschnäppchen, die in der Türkei und China allgegenwärtig sind, können Reisende in die Bredouille bringen. Generell gilt eine Zollfreigrenze für Waren von 430 Euro, sofern Urlauber aus einem Nicht-EU-Land zurückkommen. Sind sie allerdings mit einem Koffer voll täuschend echt nachgemachter Marken-T-Shirts unterwegs und werden erwischt, liegt der Verdacht nahe, dass diese weiterverkauft werden sollen. Die Ware wird in diesem Fall konfisziert, und der Reisende muss mit einer Anzeige rechnen. Vorsicht ist auch bei nachgemachten Kosmetikprodukten und Parfüms geboten: Sie enthalten unter Umständen schädliche Inhaltsstoffe.
Verbotene Souvenirs
Beim Zoll kann die Muschel vom Hotelstrand zum Verhängnis werden (Foto: Alexandra H./Pixelio.de)



