Sie ist ein ständiges Ärgernis – die Bettensteuer, „Matratzenmaut“ oder Tourismusabgabe, wie sie von einigen Städten zusätzlich zum Übernachtungspreis erhoben wird. In Berlin z.B. werden den Gästen fünf Prozent mehr aus der Tasche gezogen.
Wer geschäftlich unterwegs ist und dies nachweist, ist in der Regel von der Abgabe befreit. Heißt es. Schlechte Karten hat da allerdings, wer sein Hotel mit Buchungsportalen wie booking.com oder hrs.de online reserviert. Da wird man zwar gefragt, ob man geschäftlich oder privat reise, was allerdings nur (vom Gast nicht bestellte) Marketingaktionen nach sich zieht. Während HRS sich auch auf Nachforderung gar nicht erst zum Thema äußert, lässt Booking.com über seine PR-Agentur verlautbaren: Man sei sich bewusst, dass die Bettensteuer für Geschäftsreisende in einigen Städten entfalle. Das müsse der Gast aber individuell vor Ort im Hotel klären.
So weit, so schlecht. Wir haben gleich zweimal die Probe aufs Exempel gemacht – in Berlin, in zwei unterschiedlichen 5-Sterne-Häusern. Das Ergebnis: Die Rezeption lehnte jeweils eine Erstattung der Abgabe ab mit dem Hinweis: „Ihr Vertragspartner ist das Buchungsportal.“ Und so dreht sich der Kunde, der mal wieder Bettler und nicht König ist, im Kreis: Geld zurück gibt’s erst einmal nicht.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in Berlin sagt dazu auf Anfrage: Das Problem sei leider bekannt und eine für den Gast freundliche Lösung nicht in Sicht. Wörtlich heißt es: „Das Ärgerliche daran ist ja auch für den Hotelier, dass in die Berechnung der Provision, die er dem Portal zu zahlen hat, die Übernachtungssteuer mit einfließt.“ Im Übrigen sei der Streit um die Bettensteuer noch Teil eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Immerhin: Für betroffene Gäste räumt die <link https: www.berlin.de sen finanzen steuern informationen-fuer-steuerzahler- faq-steuern external-link-new-window external link in new>Finanzbehörde in Berlin die Möglichkeit ein, sich die zu viel gezahlte Übernachtungssteuer per Formular vom Finanzamt zurückzuholen. Und wie fast immer in Deutschland, wenn es um den Umgang mit Behörden geht, gilt auch hier: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht…
Übrigens: Wer die Buchungsportale umgeht und direkt beim Hotel bucht, hat in Sachen „Bettensteuer-Erstattung“ bessere Karten.
(Alexander Richter)