EU-Reform könnte Millionen Reisenden schaden
Die Europäische Union bereitet eine Reform der Fluggastrechte vor, die für Millionen Reisende in Europa finanzielle Nachteile bringen könnte. Nach Berechnungen des Verbraucherportals Finanztip würden jährlich rund zwölf Millionen Fluggäste keine Entschädigung mehr erhalten, wenn die Pläne umgesetzt werden.
Geänderte Verspätungsgrenzen und geringere Zahlungen
Der Rat der europäischen Verkehrsminister einigte sich im Juni 2025 auf einen Vorschlag, der höhere Schwellen für Ausgleichszahlungen vorsieht. Künftig soll es bei innereuropäischen Flügen und Verbindungen bis 3.500 Kilometer erst ab vier Stunden Verspätung Geld geben. Für längere Distanzen ist eine Mindestverspätung von sechs Stunden vorgesehen. Zudem würden die Entschädigungssummen gesenkt: Bei Langstreckenflügen von mehr als 3.500 Kilometern soll es statt 600 Euro künftig nur noch 500 Euro geben. Bei kürzeren Strecken ist eine einheitliche Pauschale von 300 Euro geplant.
Kritik von Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützern
Finanztip-Rechtsexpertin Britta Schön kritisiert die Reformpläne scharf: „Die aktuellen Fluggastrechte sind eine echte europäische Errungenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Laut einer Auswertung von Fluggasthelfer-Portalen würden etwa 60 Prozent der Betroffenen trotz Verspätung künftig keine oder nur geringere Entschädigung erhalten. Einziger Vorteil der Reform wäre nach Einschätzung von Finanztip, dass Passagiere künftig finanziell abgesichert wären, falls eine Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet.
Aktuelle Regeln noch gültig
Bis zur geplanten Neuregelung gelten weiterhin die bisherigen Vorgaben. Fluggäste mit mehr als drei Stunden Verspätung oder bei Flugausfall können bis zu 600 Euro fordern. Unterstützung bieten Online-Rechner, Musterschreiben und Schlichtungsstellen. Wer eine sofortige Auszahlung bevorzugt, kann sogenannte Sofortentschädiger beauftragen – allerdings gegen eine Gebühr von etwa 30 Prozent der Entschädigungssumme.
Weitere Informationen
- Zum Finanztip-Ratgeber Fluggastrechte: https://www.finanztip.de/fluggastrechte/
- Rat der europäischen Union: https://www.consilium.europa.eu
- Die Zahlen ergeben sich aus aktuellen Anfragen unter den von Finanztip empfohlenen Fluggasthelfern, die sich auf eigene Daten und das Flugdatenportal Lennoc beziehen.