Sobald sich die Sonne zeigt und die Temperaturen steigen, sind Badeseen und Freibäder beliebte Ziele. Was man beim Badespaß beachten sollte hat Roland Rechtsschutz zusammengestellt:
See oder Badesee
Einen öffentlichen Badesee erkennt man daran, dass weder Verbotsschilder noch andere Hinweise auf Privatbesitz am Ufer aufgestellt sind. Oft gibt es ein Schild mit der Aufschrift „Benutzung des Badesees auf eigene Gefahr“. Auch wenn ein See ohne Verbotsschilder über viele Jahre regelmäßig durch die Allgemeinheit zum Baden genutzt wird, kann dies als Zustimmung des Eigentümers gelten. Man kann sich überdies bei der zuständigen Polizeibehörde oder beim Ordnungsamt der Stadt informieren, ob das Baden im nahe gelegenen See erlaubt ist.
Diebstahl im Freibad
Für persönliche Gegenstände, die von der Liegewiese gestohlen werden, haftet jeder selbst. Der Betreiber des Freibads ist nicht verpflichtet, auf eventuelle Diebstähle hinzuweisen, da diese Gefahr allgemein bekannt ist.
Essen und Trinken
Der Betreiber eines Freibads kann eine Hausordnung aufstellen, die das Mitbringen von Essen und Getränken verbietet. Gibt es keine Hinweisschilder, ist die Aussage des Bademeisters verbindlich.
Verletzungen durch Glasscherben im Gras oder im Wasser
Aufgrund seiner Sorgfaltspflicht muss der Betreiber eines Freibads dafür sorgen, dass die Besucher nicht zu Schaden kommen. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle und Säuberung der Wiese. Werden Glasscherben entdeckt, müssen sie entfernt werden. Der Betreiber haftet hingegen nicht, wenn er einmal eine Glasscherbe übersieht. Grundsätzlich müssen die Badegäste selbst darauf achten, wohin sie treten.
Musik im Freibad
Der Betreiber eines Freibads kann mit Schildern darauf hinweisen, dass keine Lärmbelästigung durch Musik erfolgen darf. Aber auch der Bademeister kann den Badegast darauf aufmerksam machen und von ihm fordern, dass er die Musik leiser dreht oder ganz ausstellt.
Beach-Party
Grundsätzlich besteht in Deutschland Versammlungsfreiheit. Daher darf man auch an frei zugänglichen Seen und Flussufern feiern. Wird aus der Party jedoch eine Massenveranstaltung, muss zuvor die Erlaubnis des Seeeigentümers und des zuständigen Ordnungsamtes eingeholt werden.
Badespaß am See und im Freibad

Sobald sich die Sonne zeigt beginnt der Badespaß am See und im Freibad (Foto: Jur Radar)



